Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2018 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien sind seit dem Jahre 2004 durch einen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung verbunden. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Rückzahlung der geleisteten Prämien nebst Nutzungen nach der Erklärung eines Widerspruchs gemäß §
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