Teilkaskoversicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden
LG Mühlhausen, Urteil vom 23.09.2002 - Aktenzeichen 4 O 750/02
DRsp Nr. 2004/2541
Teilkaskoversicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden
Ein Fahrzeugschaden, der durch Hineinfahren des Kraftfahrzeugs in einen überfluteten Fahrbahnbereich verursacht worden ist, kann nicht als (teil-)kaskoversicherter Überschwemmungsschaden im Sinne von § 12 Nr. 1 I c AKB gewertet werden.