Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 19.6.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Der 22 Jahre alte Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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