Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. November 2001 -
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Klageverfahren Az. 5 K 1307/01 mit 1.500 DM (( 766,94 EUR) zu niedrig bemessen:
1. Auch bei Verwaltungsstreitverfahren, die einen Anspruch auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis nach § 6 Abs. 7 Satz 1 FeV zum Gegenstand haben, kann Anlass bestehen, sich bei der Bemessung des Streitwerts an den für die Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis entwickelten Bemessungsgrundsätzen (vgl. hierzu Abschnitt II.45.1 bis 5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Januar 1996, NVwZ 1996, 563) auszurichten. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die beantragte Umschreibung der bestehenden Fahrerlaubnis für den Kläger mit einer Erweiterung seiner Befugnisse verbunden wäre, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|