VG Augsburg - Beschluss vom 31.01.2006 Au 3 K 05.870
Normen:
EG Art. 234 ; FeV § 28 ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 8 ; VwGO § 94 ;
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis, Verfahrensaussetzung
VG Augsburg, Beschluss vom 31.01.2006 - Aktenzeichen Au 3 K 05.870
DRsp Nr. 2007/8066
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis, Verfahrensaussetzung
Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2005 (M 6a K 04.1, NJW 2005, 2800) erfolgte Vorlage der Frage der Vereinbarkeit mit europäischem Recht einer auf § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5FeV gestützten Aberkennung des Rechts, von einer nach Ablauf der Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, ausgesetzt.
Normenkette:
EG Art. 234 ; FeV § 28 ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 8 ; VwGO § 94 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.