Der am xx.xx.1985 geborene Kläger ist seit dem 29.07.2003 im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese war zunächst auf Probe erteilt worden.
Am 14.11.2004 missachtete der Kläger um 21.24 Uhr als Radfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage in Freiburg, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde angedauert hatte. Wegen dieses Verkehrsverstoßes wurden gegen den Kläger unter dem 13.12.2004 rechtskräftig eine Geldbuße in Höhe von 62,50 EUR verhängt und im Verkehrszentralregister 1 Punkt eingetragen.
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