Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger
KG, Urteil vom 03.01.2002 - Aktenzeichen 12 U 4708/00
DRsp Nr. 2003/16223
Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger
1. Reichweite deliktischer Haftung eines Kraftfahrers wegen Kollision mit unvorsichtigen Fußgängern auf der Fahrbahn.2. Hat ein Fußgänger den Verkehrsunfall durch einen grob fahrlässigen Verkehrsverstoß in erheblichem Maß mitverschuldet, indem er die Fahrbahn bei rotem Ampellicht unvermittelt betreten und zu überqueren versucht hat, kann dahinter die einfache, nicht durch ein Verschulden erhöhte Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges zurücktreten, so dass kein Schadensersatzanspruch des Fußgängers gegen den Kfz-Führer besteht.