Der Betroffene befuhr am 19.5.1996 mit seinem Fahrzeug Marke Mitsubishi, dem ein Tandemanhänger angehängt war, die Bundesautobahn A 73 bei Kilometer 31 in Fahrtrichtung Bamberg. Bei dem fraglichen Fahrzeug handelte es sich nach der Beschreibung des Amtsgerichts "um eine Art Kombiwagen" mit "mindestens fünf überdachten Sitzen auf zwei Sitzreihen, bei dem ca. das letzte Drittel bis Viertel des Fahrzeugs als offene Ladefläche konstruiert ist". Das Fahrzeug war als Lastkraftwagen amtlich zugelassen. Das zulässige Gesamtgewicht betrug 2.625 kg, das Leergewicht 1.680 kg.
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