Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. September 2017 wird in Nummer 1 und 2 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 17. Juli 2017 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.750,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, ein Transportunternehmer und Geschäftsführer eines Bauunternehmens, wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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