I.
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines geleasten Kraftfahrzeugs wegen angeblicher Mängel am Getriebe.
Der streitgegenständliche X. wurde im Februar 2002 produziert. Die Software der Getriebeelektronik hatte den Entwicklungsstand der 46. Kalenderwoche des Jahres 2001. Das Fahrzeug stand 18 Monate unverkauft bei einem Händler in R.
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