Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 2018 teilweise aufgehoben und die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage angeordnet, ob durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Straße (Kreisstraße 855) in Bruchköbel in Höhe der Hausnummer XX - sei es durch Befahren der Straße oder des Gehwegs vor der Immobilie - Erschütterungen und Vibrationen verursacht werden, die die Anhaltswerte (Richtwerte) der DIN 4150 Teil 3 "Erschütterungen im Bauwesen - Einwirkungen auf bauliche Anlagen" übersteigen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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