BGH, Urteil vom 19.05.1981 - Aktenzeichen VI ZR 8/80
DRsp Nr. 1994/5039
Schutzzweck des Rotlichts
Das Gebot in § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 StVO, bei "rot" vor der Kreuzung zu halten, dient auch dem Schutz des entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers, der nach links abbiegen will.