Schutz für Straßenverkehrsteilnehmer durch Amtspflichten zu sorgfältiger Kfz-Hauptuntersuchung
OLG Koblenz, Urteil vom 02.09.2002 - Aktenzeichen 12 U 266/01
DRsp Nr. 2003/16467
Schutz für Straßenverkehrsteilnehmer durch Amtspflichten zu sorgfältiger Kfz-Hauptuntersuchung
Die aus § 29StVZO folgende Verpflichtung der amtlich anerkannten Kraftfahrzeugprüfer zu sachgemäßer und gewissenhafter Durchführung der Kfz-Hauptuntersuchung besteht, als - die Staatshaftung begründende - Amtspflicht auch gegenüber den Teilnehmern und potentiellen Opfern des Straßenverkehrs.