1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 05.08.2008 zu zahlen sowie weitere 71,46 Euro sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 155,30 Euro für den Zeitraum vom 05.08.2008 bis zum 12.12.2008 und aus 71,46 Euro seit dem 13.12.2008.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.
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