Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Freiberg, Urteil vom 19.02.2008 - Aktenzeichen 4 C 49/07
DRsp Nr. 2009/8442
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
1700 EUR Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für einen Mann (Radfahrer), der bei einem Verkehrsunfall folgende Verletzungen erlitt:Schädelprellungen, HWS-Verletzung, Prellung des rechten Knies, Prellung der linken Schulter, Prellung des rechten Sprunggelenks sowie eine Vielzahl von Schürfwunden.Arbeitsunfähigkeit (MdE 100 %) für drei Tage; 12 Behandlungen mit Massage und Strom bzw. Fango, danach Einnahme von Schmerzmitteln. Schmerzen jedenfalls nahezu einen Monat.