Schadensverursachung durch Zivildienstleistenden als Amtspflichtverletzung
OLG Köln, vom 15.07.1997 - Aktenzeichen 7 U 215/96
DRsp Nr. 1998/18087
Schadensverursachung durch Zivildienstleistenden als Amtspflichtverletzung
Beschädigt ein Zivildienstleistender bei Ableistung seines Dienstes das Eigentum (hier: Kfz) seiner Beschäftigungsstelle (DRK), verletzt er dadurch keine ihm der Beschäftigungsstelle gegenüber bestehende Amtspflicht; denn die Beschäftigungsstelle ist nicht geschützte "Dritte" iSv. § 839BGB.