Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz trotz abgrenzbarer Vorschäden
LG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2002 - Aktenzeichen 6 O 187/01
DRsp Nr. 2004/2546
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz trotz abgrenzbarer Vorschäden
Auch die unfallbedingte Reparatur eines Kraftfahrzeugs mit Vorschäden kann zu einem Anspruch auf Reparaturkostenersatz führen, sofern der Geschädigte die geltend gemachten Unfallschäden von den Vorschäden durch substanziiertes Vorbringen abgrenzt.