Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkosten-Abrechnung mit Integritätszuschlag
AG Hofgeismar, Urteil vom 02.08.2002 - Aktenzeichen 15 C 804/02
DRsp Nr. 2003/16874
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkosten-Abrechnung mit Integritätszuschlag
Die Abrechnung eines Kfz-Schadens auf Reparaturkostenbasis kann trotz eines leicht über der 130 %-Grenze (30 % über dem Wiederbeschaffungswert) liegenden tatsächlichen Kostenaufwands gerechtfertigt sein, wenn die - für die Reparaturauftragserteilung maßgebende - Kostenprognose eines Sachverständigen unter dieser Grenze gelegen hatte.