LG Arnsberg, vom 08.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 191/17
Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallRechtsvorbeifahrt an einer stehenden FahrzeugkolonneAngemessene GeschwindigkeitGrößere Lücken in einer stehenden Fahrzeugkolonne
OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - Aktenzeichen 7 U 85/18
DRsp Nr. 2019/15566
Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallRechtsvorbeifahrt an einer stehenden FahrzeugkolonneAngemessene GeschwindigkeitGrößere Lücken in einer stehenden Fahrzeugkolonne
1. Wenn ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer rechts an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss er bei größeren Lücken damit rechnen, dass Querverkehr diese nutzt. Der Vorfahrtsberechtigte darf nur mit einer solchen Geschwindigkeit fahren, dass notfalls ein sofortiges Anhalten vor etwaigen abbiegenden Fahrzeugen möglich ist.2. Wenn mehrere (auch unmarkierte) Fahrstreifen vorhanden sind und auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlage steht oder langsam fährt, darf diese auch innerorts nach § 7 Abs. 2aStVO nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden.3. Die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge rechtfertigt eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Abbiegenden, der einen Vorfahrtsverstoß gem. § 9 Abs. 3StVO begangen hat und damit den Verkehrsunfall überwiegend verursacht hat.
Tenor
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