OLG Köln - Beschluss vom 06.03.2020
11 U 274/19
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 9; BGB § 254;
Vorinstanzen:
LG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 97/19

Schadensersatzansprüche nach einem VerkehrsunfallQuotenbildung zwischen verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung und VerschuldenshaftungNächtliches Betreten einer Fahrbahn durch alkoholisierten Fußgänger

OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2020 - Aktenzeichen 11 U 274/19

DRsp Nr. 2021/9637

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Quotenbildung zwischen verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung Nächtliches Betreten einer Fahrbahn durch alkoholisierten Fußgänger

Tenor

I.

Die Parteien werden auf Folgendes hingewiesen:

1.

Die Berufung der Beklagten dürfte, soweit sie sich gegen die Mithaftung der Beklagtenseite in Höhe von 1/4 wendet, keine Aussicht auf Erfolg haben.

a)

Die tatsächlichen Umstände des Verkehrsunfalls sind zwischen den Parteien, die jeweils auf die umfänglichen polizeilichen Ermittlungen im Strafverfahren 781 Js 385/18 StA Bonn Bezug nehmen, im Wesentlichen unstreitig:

b) 2. a) b) II.