BGH, Urteil vom 06.07.1976 - Aktenzeichen VI ZR 122/75
DRsp Nr. 1994/5440
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
1. Eine bei einem Verkehrsunfall verletzte Prostituierte hat Anspruch auf Ersatz des entgangenen Dirnenlohnes. 2. Der entgangene Verdienstausfall ist jedoch nach oben zu begrenzen durch die Höhe eines existenzdeckenden Einkommens, das auch in einfachen Verhältnissen von jedem gesunden Menschen erfahrungsgemäß zu erreichen ist.
So auch OLG München v. 12.11.1976, VersR 1977, 628. Vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf v. 27.7.1970, NJW 1970, 1852; LG Offenburg v. 23.11.1971, VersR 1973, 69. - Berechnung nach statistischen Übersichten: OLG Düsseldorf (1 U 120/83) NJW 1984, 2474.
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