Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 26.4.2017 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten zu 1 bis 5 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubiger 13.979,07 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11.7.2014.
Die Beklagten zu 1 und 5 werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubiger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500.- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 9.12.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerinnen zu je 31 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 38%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.
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