Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.09.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.532,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 09.08.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Z-AG (X) zur Schadennummer VN01 außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 367,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 15.11.2021 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|