Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.9.2018 aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten der Berufungsinstanz werden nicht erhoben. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 6.934,15 € festgesetzt.
I.
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