Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 17. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Glatteisunfalls geltend.
Die Beklagte zu 1 betreibt in M. einen Lebensmittelmarkt, dessen Parkplatz von der Beklagten zu 1 in erster Linie für ihre Kunden bereitgestellt wird, jedoch auch von Anwohnern genutzt wird, die dort ihre Fahrzeuge - auch über Nacht - stehen lassen. Die Beklagte zu 1 beauftragte im Jahr 2013 den Beklagten zu 2 mit der Ausführung des Winterdienstes auf dem Parkplatz.
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