LG Saarbrücken - Urteil vom 24.04.1987 14 O 117/86
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Saarbrücken, Urteil vom 24.04.1987 - Aktenzeichen 14 O 117/86
DRsp Nr. 2007/21787
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
3535 DM [1767,50 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Schädelprellung mit Gehirnerschütterung, Platzwunde an der Stirn, Schnittwunden im Gesicht, Unterarmfraktur links, Prellung des Handgelenks.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;