Am 15.06.1995 kam es gegen 16.15 Uhr auf der D.straße in Höhe der Nr. 37 in ... L. ca. 20 m hinter dem Ortsausgangsschild in Richtung N. zu einem Verkehrsunfall.
Beteiligt war der PKW Ford Sierra, polizeiliches Kennzeichen ..., gesteuert vom Beklagten zu 1, haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2, dieser PKW befand sich auf der vorgenannten Dorfstraße in Richtung N. Ferner war beteiligt das Fahrzeug Peugeot 205, amtliches Kennzeichen ..., gesteuert von der Klägerin, in deren Eigentum stehend. Der Klägerin entstand durch vorgenannten Verkehrsunfall folgender Schaden:
1. Sachverständigengutachten vom 20.06.199510.050,00 DM
2. Sachverständigengebühren gemäß Rechnung vom 20.06.1995 946,45 DM
3. Unfallpauschale 40,00 DM
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