OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.07.1994 3 U 1026/93 - 201
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1262/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.07.1994 - Aktenzeichen 3 U 1026/93 - 201
DRsp Nr. 2007/17107
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
20000 DM [10000 EUR] Schmerzensgeld für eine 14-jährige Sozia eines Leichtkraftrades aus Verkehrsunfall bei Oberschenkelschaftbruch links in der Schaftmitte mit mehreren Fragmenten sowie Brüche der 2. und 3. Zehe links mit einer MdE von 10 % auf Dauer.55 Tage stationäre Behandlung (4 KH-Aufenthalte).Eine linksseitige Beinverkürzung um 1,3 cm, die zu einer seitlichen Verschiebung der LWS bei Beckenabsenkung von ca. 1,5 cm links und zu reaktiv muskulären Verspannungen geführt hat als Dauerschaden.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.