Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, der Klägerin deren gesamten Schaden aus einem Verkehrsunfall vom 13. März 1988 zu ersetzen und ihr ein Schmerzensgeld zu zahlen. Mit ihrer Klage macht die Klägerin einen Schmerzensgeldanspruch geltend, auf den die Beklagte bisher einen Betrag von DM 10.000 zahlte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|