Der Kläger begehrt mit seiner Klage Schadensersatz sowie die Zahlung eines restlichen Schmerzensgeldbetrags für einen Verkehrunfall von den Beklagten; ferner die, gerichtliche Feststellung, dass die Beklagten zum Ersatz zukünftigen Schäden aus diesem Verkehrsunfall verpflichtet sind, soweit sich seine daraus ergebenden Ansprüche nicht auf öffentliche Versicherungsträger übergegangen sind.
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