Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger vermeintliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfallgeschehen vom 29.1.1991 in H. geltend. Anlässlich des Unfalls wurde er lebensgefährlich und mutmaßlich mit bleibenden erheblichen Gesundheitsschäden verletzt. Bei dem Beklagten zu 1) handelt es sich um den Führer des Pkw Opel Kadett, ..., bei der Beklagten zu 2) um den Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges.
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