I.
Die Klägerin nimmt den am ... April 1992 geborenen Beklagten auf Ersatz materieller Schäden und Schmerzensgeld aus einem Fahrradunfall in Anspruch, der sich am 11. September 2002 in K. ereignet hat. Darüber hinaus begehrt sie Feststellung, dass der Beklagte ihr zum Ersatz künftig entstehender, aus dem Schadensereignis resultierender materieller und immaterieller Schäden verpflichtet ist.
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