LG Marburg, vom 13.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 377/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.04.1997 - Aktenzeichen 15 U 77/96
DRsp Nr. 1999/4329
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Der Führer eines Fahrzeugs, der beim Rückwärtsfahren ein Kleinkind überfährt, haftet für den gesamten materiellen und immateriellen Schaden des Kindes, wenn nur wenige Meter vom Unfallort entfernt das Gefahrenzeichen 136 zu § 40StVO - "Kinder" - aufgestellt war und der Fahrer deshalb die höchste Sorgfalt i.S. von § 3 Abs. 2aStVO hätte beachten müssen.