BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1899
VersR 1979, 828
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Fehlender Schmerzensgeldanspruch
AG Soest, Urteil vom 27.04.1979 - Aktenzeichen 9 C 62/79
DRsp Nr. 1996/3044
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Fehlender Schmerzensgeldanspruch
Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes kommt bei nur geringfügigen Verletzungen (hier: Beule am Kopf mit Kopfschmerzen), insbesondere in Verkehrsunfallsachen, nicht in Betracht.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;