BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/318
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Ingolstadt, Urteil vom 18.07.1991 - Aktenzeichen C 844/91-12
DRsp Nr. 1996/2817
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall wegen Brustbeinbruch, Quetschung des Brustkorbs, Zerrung des rechten oberen Sprunggelenks, Zerrung am rechten Daumengelenk und Bruch des linken Fersenbeines.34 Tage stationäre Behandlung mit nachfolgender ambulanter Behandlung.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;