BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1599
ZfS 1987, 263
zfs 1987, 263
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Augsburg, Urteil vom 19.03.1987 - Aktenzeichen C 92/87
DRsp Nr. 1996/2600
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
5000 DM [2500 EUR] Schmerzensgeld für ein Thoraxtrauma mit Lungenkontusion bei folgenloser Ausheilung.12 Tage stationäre Behandlung, davon einige Tage Lebensgefahr.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;