LG Berlin - Urteil vom 15.01.1992
24 O 182/91
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/142

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Berlin, Urteil vom 15.01.1992 - Aktenzeichen 24 O 182/91

DRsp Nr. 1996/1686

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

3000 DM [1500 EUR] Schmerzensgeld für Motorradfahrer aus Verkehrsunfall wegen multipler oberflächlicher Schürfwunden am linken Oberschenkel, am linken Knie sowie am rechten Unterschenkel, am rechten Knie und rechten Unterarm. Kontusion und Schwellung samt Bewegungsschmerz in der linken Großzehe.53 Tage ambulante Behandlung.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/142