Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 1988 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.379,14 DM nebst 4 % Zinsen aus 10.000 DM seit dem 23.03.1987 sowie 4 % Zinsen aus 44.379,14 DM seit dem 06.07.1987 zu zahlen.
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