Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts xxx vom 21. Juli 1988 abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner der Klägerin weitere 4.771 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.5.1988 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
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