Die Revision gegen dieses Urteil wurde vom BGH nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 31.01.95 - VI ZR 197/94).
Grundsätzliche Ausführungen zur systematischen Einordnung des hier geltendgemachten Schadensersatzanspruchs (§§ 249 ff. einerseits, § 843 Abs. 1 BGB andererseits) sowie zu den Anspruchsvoraussetzungen enthält das oben zitierte BGH-Urteil unter ES Kfz-Schaden K-1/5; s.a. OLG Köln ES Kfz-Schaden K-1/8.
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