BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2079
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 %
LG Siegen, Urteil vom 24.08.1989 - Aktenzeichen 5 O 253/88
DRsp Nr. 1996/2471
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 %
1. a) Einen Motorradfahrer trifft ein Mitverursachungsanteil von 1/3, wenn er bei unklarer Verkehrslage überholt.b) Ein Mitverursachungsanteil von 2/3 trifft einen Fahrzeugführer, wenn er links abbiegt ohne sich zuvor zu vergewissern, daß dadurch der fließende Verkehr nicht gefährdet wird.2. 8000 DM [4000 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 für einen 22-jährigen Mann aus Verkehrsunfall für einen Oberschenkeltrümmerbruch mit operativer Versorgung und Nachoperation zur Implantatentfernung.Bein noch nicht voll belastbar, Sportausübung nicht möglich.
Normenkette:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.