BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1372
VersR 1981, 644
ZfS 1981, 272
zfs 1981, 272
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 80 %
LG München I, Urteil vom 24.06.1980 - Aktenzeichen 17 O 3013/79
DRsp Nr. 1996/2295
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 80 %
800 DM [400 EUR] Schmerzensgeld für einen an einem Verkehrsunfall zu 4/5 mitschuldigen Kraftfahrer wegen einer Gehirnerschütterung, eines HWS-Traumas und einer Prellung der Schulter.Die Verletzungen führten nicht zur Arbeitsunfähigkeit und erlaubten, einen Mietwagen zu benutzen.
Normenkette:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;