BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/131
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 33,3 %
LG Berlin, Urteil vom 02.02.1993 - Aktenzeichen 20 O 460/92
DRsp Nr. 2007/17130
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 33,3 %
6000 DM [3000 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 für 53jährige Radfahrerin aus Verkehrsunfall wegen Sprengung des rechten Schultergelenks mit einer MdE von 100 % für 101 Tage und von 20 % auf Dauer.28 Tage stationäre Behandlung.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Hinweise:
Vergleichbar mit der Entscheidung OLG Frankfurt vom 05.08.1988 - 2 U 18/88 - zfs 1988, 310.