BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 831 Abs. 1 S. 2 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DRsp I(146)108d
KGReport-Berlin 2003, 22
KGReport-Berlin 2003, 22
NJW-RR 2003, 24
NJW-RR 2003, 24
NZV 2003, 416
NZV 2003, 416
VRS 104, 35
VRS 104, 35
VerkMitt 2003, 2
VerkMitt 2003, 2
VersR 2003, 606
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 25 %, Anforderungen an Auswahl und Überwachung eines Verrichtungsgehilfen bei Einsatz als Kraftfahrer sowie im Rahmen gefährlicher mit gravierenden Risiken für Dritte verbundener Arbeiten
KG, Urteil vom 02.09.2002 - Aktenzeichen 12 U 1969/00
DRsp Nr. 2003/16217
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 25 %, Anforderungen an Auswahl und Überwachung eines Verrichtungsgehilfen bei Einsatz als Kraftfahrer sowie im Rahmen gefährlicher mit "gravierenden Risiken" für Dritte verbundener Arbeiten
1. Sorgfaltspflichten eines Arbeitgebers bei der - zur Entlastung von deliktischer Verantwortlichkeit gem. § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB nachzuweisenden - Auswahl und insbesondere Überwachung seiner als Kraftfahrer eingesetzten Arbeitnehmer, insbesondere auch mit verdeckten Kontrollfahrten zur - stichprobenweise erforderlichen - Kontrollierung von Fahrern öffentlicher Verkehrsbetriebe (hier: Straßenbahn).2. 220000 DM [110000 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes immateriellen Zukunftschadens (immaterieller Vorbehalt) zu 75 % (Mitverschulden 25 %) für ein 10 1/2-jährigen Jungen für folgende Verletzungen: Hirnverletzungen nach Schädelhirntrauma mit zahlreichen Einblutungen (anfänglich apallisches Syndrom), Bauchtrauma, Thoraxtrauma, Lungenkontusion mit einer MdE von 100 % auf Dauer.284 Tage stationäre Behandlung, anfänglich 21 Tage Intensivstation mit künstlicher Beamtmung; seither ständige ambulante Behandlung.Dauerfolgen: Spastische Halbseitenlähmung links und Ataxie des Rumpfes sowie der rechten Hand, komplexe Sprachstörung.
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