BGB § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1218
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %
LG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.1976 - Aktenzeichen 10 O 478/74
DRsp Nr. 1996/2077
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %
90000 DM [45000 EUR] Schmerzensgeld sowie materieller und immaterieller Vorbehalt für einen 18-jährigen Mann unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens wegen eines Verkehrsunfalls für eine Querschnittslähmung unterhalb des Segmentes TH 12 mit vollständiger Blasen- und Mastdarmlähmung; Verlust der potentia coeundi.Rollstuhlzwang.
Normenkette:
BGB § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);