BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2307
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 440/90
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
OLG Köln, Urteil vom 05.02.1993 - Aktenzeichen 19 U 153/92
DRsp Nr. 1996/1148
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
7000 DM [3500 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens für Mofa-Fahrer aus Verkehrsunfall wegen Oberschenkel- und Unterschenkeltrümmerbruch rechts sowie Ruptur des hinteren Kreuzbandes des Knies.66 Tage stationäre Behandlung, 28 Tage Reha-Behandlung.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 440/90