BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/66
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 43/89
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %
OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.1992 - Aktenzeichen 12 U 1237/90
DRsp Nr. 1996/1059
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %
1000 DM [500 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mithaftungsanteils von 1/5 für Mann aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma mit einer MdE von 100 % für 22 Tage.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 43/89