BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/35
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 22.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 499/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 75 %
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.1991 - Aktenzeichen 1 U 197/90
DRsp Nr. 1996/712
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 75 %
150 DM [75 EUR] unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 75 % für Kraftfahrer aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma, Hartspann der Wirbelsäule mit enggradig schmerzhafter Einschränkung der Kopfdrehung beidseitig.10 Tage anhaltende Beschwerden. Weiterhin Kontusion des rechten Ellenbogengelenks mit Schwellung und Druckschmerz bei Beschwerdedauer von 1 Woche.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Wuppertal, vom 22.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 499/88