Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung des Klägers wird das am 13. Dezember 1996 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Aurich geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (weitere) 12.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Dezember 1994 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer beider Parteien liegt unter 60.000,00 DM.
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