Auf die Berufung der Beklagten vom 19.04.2021 wird das Endurteil des LG München II vom 01.04.2021 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.274,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.042,00 € von 29.03.2014 bis 13.01.2017 und aus 3.274,00 € seit 14.01.2017 zu zahlen.
2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2017 zu zahlen.
3.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 413, 64 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.03.2014 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5.Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
II. III. IV.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|